Im Lebenszyklus eines Unternehmens gibt es auch schlechte Zeiten: Das Unternehmen ist in der Krise. Die Chancen, die in dieser Situation ein Insolvenzverfahren bietet, werden häufig unterschätzt.
Die Struktur unserer Gesellschaft und ein breites Netzwerk, dem Unternehmens- und Steuerberater sowie Investoren angehören, gewährleisten die Fortführung insolventer Betriebe im Insolvenzverfahren auch über einen längeren Zeitraum.
Der Erhalt der Unternehmen im Wege der Sanierung hat bei allen in unserer Gesellschaft tätigen Verwaltern oberste Priorität, gestaltet entweder durch die Erarbeitung eines Insolvenzplans oder im Wege einer übertragenden Sanierung.
Das Arbeitsrecht spielt auch und gerade bei der Sanierung im Insolvenzverfahren eine wichtige Rolle. Die Insolvenzordnung sieht in Abweichung vom Kündigungsschutzgesetz teilweise erhebliche Erleichterungen vor, insbesondere in Bezug auf die Kündigungsfristen und die Sozialauswahl beim Personalabbau. Dagegen besteht auch innerhalb des Insolvenzverfahrens bei einer Übertragung von Unternehmen stets das Problem des Betriebsübergangs der Arbeitnehmer nach §613 a BGB. Wir verfügen über das erforderliche Know-How, um den Betrieb mit möglichst vielen Arbeitsplätzen zu erhalten und dennoch den nötigen Personalabbau zu vollziehen. Dabei setzen wir auch kollektivarbeitsrechtliche Maßnahmen unter Einbeziehung sogenannter Transfergesellschaften um.
Für die in jüngerer Zeit vermehrt auftretenden Verbraucherinsolvenzen und Insolvenzen ehemals selbständiger, natürlicher Personen haben wir eine separate Abteilung eingerichtet, die derartige Verfahren getrennt von den übrigen abwickelt. Dadurch wird auch für diese Verfahren eine zügige und kostendeckende Bearbeitung bei hohem Qualitätsstandard sichergestellt.