Regelinsolvenzverfahren
Als Regelinsolvenzverfahren werden alle Verfahren bezeichnet, bei denen es sich nicht um Sonderverfahren (z.B. Verbraucher- oder Nachlassinsolvenzverfahren) handelt. Hier sind also neben allen juristischen Personen (Gesellschaften) diejenigen natürlichen (Privat-)Personen erfasst, die
Bitte beachten Sie, dass entgegen eines weit verbreiteten Irrtums die Möglichkeit der Restschuldbefreiung für natürliche Personen nicht nur im Verbraucher- insolvenzverfahren, sondern auch im Regelinsolvenzverfahren besteht.
Für diejenigen Personen, für die ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommt, sind folgende Dokumente hilfreich:
| Juristische Personen (GmbH etc.) | Natürliche Personen |
| Insolvenzantrag | Insolvenzantrag |
| Auskunftsbogen | Auskunft über persönl./wirtschaftl. Verhältnisse |
| Angaben zum Erwerbsgeschäft |
Verbraucherinsolvenzverfahren
Die Vorschriften der Insolvenzordnung über das Verbraucherinsolvenzverfahren finden Anwendung auf natürliche Personen, die zur Zeit nicht selbstständig tätig sind und auf ehemals Selbstständige, wenn diese weniger als 20 Gläubiger haben und keine Verbindlichkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen haben (Lohn, Krankenkassen, Lohnsteuer).
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren stellen wir Ihnen die folgenden amtlichen Dokumente zur Verfügung:
Merkblatt zur Verbraucherinsolvenz (101 kB)
Merkblatt zur Restschuldbefreiung (94 kB)
Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (246 kB)
Anlage Abtretungserklärung (11.5 kB)
Anlage Erklärung zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode (9.9 kB)
Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (114 kB)
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (187 kB)
Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (17.4 kB)