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Regelinsolvenzverfahren

Als Regelinsolvenzverfahren werden alle Verfahren bezeichnet, bei denen es sich nicht um Sonderverfahren (z.B. Verbraucher- oder Nachlassinsolvenzverfahren) handelt. Hier sind also neben allen juristischen Personen (Gesellschaften) diejenigen natürlichen (Privat-)Personen erfasst, die

  • entweder aktuell selbstständig tätig sind oder
  • früher einmal selbständig tätig waren und mehr als 20 Gläubiger haben oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.

Bitte beachten Sie, dass entgegen eines weit verbreiteten Irrtums die Möglichkeit der Restschuldbefreiung für natürliche Personen nicht nur im Verbraucher- insolvenzverfahren, sondern auch im Regelinsolvenzverfahren besteht.

Für diejenigen Personen, für die ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommt, sind folgende Dokumente hilfreich:

 

Juristische Personen (GmbH etc.)Natürliche Personen
InsolvenzantragInsolvenzantrag
AuskunftsbogenAuskunft über persönl./wirtschaftl.
Verhältnisse
Angaben zum Erwerbsgeschäft


Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Vorschriften der Insolvenzordnung über das Verbraucherinsolvenzverfahren finden Anwendung auf natürliche Personen, die zur Zeit nicht selbstständig tätig sind und auf ehemals Selbstständige, wenn diese weniger als 20 Gläubiger haben und keine Verbindlichkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen haben (Lohn, Krankenkassen, Lohnsteuer).

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren stellen wir Ihnen die folgenden amtlichen Dokumente zur Verfügung:

Merkblatt zur Verbraucherinsolvenz (101 kB)
Merkblatt zur Restschuldbefreiung (94 kB)
Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (246 kB)
   Anlage Abtretungserklärung (11.5 kB)
   Anlage Erklärung zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode (9.9 kB)
Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (114 kB)

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (187 kB)
Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (17.4 kB)