Die Krise eines Unternehmens beschwört eine Vielzahl krisenspezifischer Ansprüche gegen seine Vertragspartner, insbesondere seine Gläubiger herauf. Die Erfahrung lehrt, dass Schuldner "kurz vor Toresschluss" noch Vermögensgegenstände "verschleudern" oder aber an Dritte übertragen.
Ein Insolvenzverwalter kann solche Verfügungen unter bestimmten Voraussetzungen anfechten und die weggegebenen Vermögensgegenstände zurückfordern. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens gibt das Anfechtungsgesetz jedem Gläubiger dieselbe Möglichkeit.
Aber nicht hinter jedem wirtschaftlich bedeutenden Geschäft steckt eine Benachteiligungsabsicht der Handelnden. Vielmehr kann gerade das Gegenteil der Fall sein, insbesondere wenn es um die Rettung des Unternehmens geht.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der prozessualen Geltendmachung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen. Das Anfechtungsrecht spielt aber auch in der Beratungspraxis eine besondere Rolle. So müssen etwa Transaktionen im Rahmen einer Sanierung oder Restrukturierung eines Unternehmens anfechtungssicher gestaltet werden.