Home > Leistungen > Kreditsicherung

Kreditsicherung bedeutet Bestärkung eines Kredits durch eine Person oder einen Gegenstand. Sie soll die Erfüllung von Forderungen gewährleisten.

Die Bandbreite rechtlicher Konstruktionen zur Kreditsicherung ist enorm: Schuldbeitritt, Bürgschaft, Patronatserklärung, Garantie, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Eigentumsvorbehalt, Pool-Vereinbarungen, Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten, Hypothek und Grundschuld sind nur die häufigsten Gestaltungsformen. In der Praxis gewinnt die Kreditsicherung weiter an Komplexität durch das Zusammentreffen mehrerer gesicherter Forderung und die Kombination mehrerer Sicherheiten sowie durch die Einbeziehung von Sicherheiten, die nicht vom Kreditnehmer, sondern von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Tritt der Sicherungsfall ein, ist die Lage für die Beteiligten häufig schwer überschaubar. Welche Sicherheit haftet für welchen Kredit? Welche Sicherheit wird aus rechtlichen und taktischen Gründen als erste in Anspruch genommen? Wie geschieht der Ausgleich zwischen mehreren haftenden Personen? Welche Ansprüche auf Freigabe von Sicherheiten bestehen?

Nach unserer Erfahrung sind sich die Beteiligten bei der Abwicklung von Kreditsicherheiten häufig nicht vollständig über die bestehenden Rechte und Chancen im Klaren. Das gilt auch und gerade dann, wenn die Verwertung von Kreditsicherheiten mit einem Insolvenzverwalter abgestimmt werden muss.

Wir beraten und vertreten Banken, Lieferanten und sonstige Gläubiger bei der Gestaltung und Optimierung von Kreditsicherheiten. Nach Eintritt des Sicherungsfalles setzen wir ihre Rechte durch.

Dabei kommt unseren Auftraggebern besonders unsere langjährige Erfahrung in der Insolvenz- und Zwangsverwaltung zugute. Wir kennen die Interessenlage bei allen Beteiligten und sind den Umgang mit komplexen Sachverhalten gewohnt.

Darüber hinaus beraten wir auch Kreditnehmer, Bürgen und sonstige Sicherungsgeber bei der Gestaltung der Kreditsicherung und gegebenenfalls bei Verhandlungen mit Kreditgebern über die geordnete Abwicklung eines Engagements.