Liquidation
Die Beendigung eines unternehmerischen Engagements muss keineswegs unfreiwillig geschehen, etwa in einem Insolvenzverfahren. Das Fehlen eines geeigneten Nachfolgers oder eines Investors, die dauerhaft mangelnde Rentabilität oder ganz persönliche Umstände können Gründe für die Entscheidung der Gesellschafter oder Inhaber sein, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Dabei werden nach dem gesetzlichen Modell alle Vermögenswerte liquidiert und die Gläubiger aus dem Liquidationserlös befriedigt. Erst dann ist das Unternehmen "beendet".
Wir prüfen, ob die Liquidation des Unternehmens die beste Handlungsoption ist. Über unser Netzwerk leisten wir Unterstützung bei der Suche nach Investoren und beim Verkauf der Vermögensgegenstände. Der Abbau des vorhandenen Personals und die Verhandlung mit Banken über die Freigabe persönlicher Sicherheiten sind weitere Betätigungsfelder. Stets müssen auch die bestehenden Haftungsrisiken für die Liquidatoren im Auge behalten werden, insbesondere wenn während der Liquidation das Eintreten eines Insolvenzgrundes droht.
Unternehmensnachfolge
Nachfolgeregelungen bedürfen sorgfältiger und vorausschauender Gestaltung. Schenkungs- und erbrechtliche Gestaltungen müssen klar, ausgewogen und steueroptimiert sein, um den Bestand und die Zukunft des Unternehmens zu sichern.
Wir kennen die Instrumente gesellschaftsrechtlicher Nachfolgelösungen und die testamentarischen Regelungsmöglichkeiten. Mit der vorweggenommenen Unternehmensnachfolge sind wir ebenso vertraut wie etwa mit Maßnahmen zur Minimierung der Liquiditätsfallen "Pflichtteil" und "Zugewinnausgleich".