Das Thema Managerhaftung ist in den vergangenen Jahren immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Die Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind erheblich. Das gilt bei Gründung eines Unternehmens ebenso wie im laufenden Geschäft und ganz besonders, wenn eine Unternehmenskrise droht.
Mit der großen Reform des Gesellschaftsrechts haben sich seit 2008 auch die Risiken für Anteilseigner, also für Gesellschafter und Aktionäre erhöht. Ihre Verantwortlichkeit setzt spätestens dann ein, wenn das Unternehmen, an dem sie beteiligt sind, führungslos geworden ist.
Wir beraten und vertreten Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, aber auch Beiräte und leitende Angestellte sowie Anteilseigner in allen Fragen der Innen- und Außenhaftung. Im Vordergrund stehen dabei folgende Themen: