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Investitionen in Form von Unternehmenskäufen, Fusionen und Spaltungen sind Begleiterscheinung oder gar Mittel zur Reorganisation und Sanierung angeschlagener Unternehmen. Sie können darüber entscheiden, ob ein Unternehmen nachhaltig wächst oder schlicht überlebt.

Wir entwickeln Konzepte zur Umsetzung von Investitionen und Deinvestitionen sowie für Standortverlagerungen. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf die organisatorisch-praktische Seite dieser Projekte, angefangen von der Recherche über die Vertraulichkeitsvereinbarung, Due-Diligence-Prüfung, Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung bis hin zur Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrages.

Einen Schwerpunkt vieler Unternehmenstransaktionen bildet häufig die Restrukturierung des Personalbestandes. Sie kann über den Erfolg der gesamten Transaktion entscheiden. Der in § 613a BGB normierte Übergang der Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsübergangs spielt dabei eine entscheidende Rolle. Wir verfügen über langjährige und vielfach erprobte Erfahrung im Umgang mit Betriebsräten. Darüber hinaus führen wir Einigungsstellenverfahren durch und übernehmen die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen. Schließlich organisieren wir auch die Einschaltung sogenannter Transfergesellschaften zum Abbau von Personalüberhängen.