Köln, 09. Oktober 2013. Aufgrund Beschluss des Aufsichtsrates ist Herr Rechtsanwalt Steffen Schneider (46) mit heutiger Wirkung zum Sanierungsvorstand (Chief Restructuring Officer – CRO) der Vivacon AG (ISIN DE0006048911) berufen worden. Herr Rechtsanwalt Schneider begleitete die Vivacon AG bereits während der laufenden Sanierung und nunmehr im Rahmen der Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO.
Aufgrund des Antrages der Vivacon AG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO hat das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 7. Oktober 2013, der heute der Gesellschaft zuging, zudem Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering als vorläufigen Sachwalter bestellt.
Zur Ad‐hoc Mitteilung: Steffen Schneider als Sanierungsvorstand berufen und vorläufiger Sachwalter gemäß § 270a InsO bestellt