Heiko Schaefer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Insolvenzrecht
Kesselsdorfer Straße 14
01159 Dresden
Tel.: +49 351 482916-0
Fax: +49 351 482916-29
E-Mail: dresden@bbl-law.de
Weitere Standorte:
Chemnitz, Leipzig, Magdeburg, Potsdam, SuhlSprachen:
DeutschEnglisch
Heiko Schaefer ist seit über 15 Jahren im Bereich der Insolvenzverwaltung und Restrukturierung tätig. An den Amtsgerichten Leipzig, Dresden, Chemnitz und Magdeburg wird er regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Er ist auf Betriebsfortführungen im Rahmen komplexer Insolvenzverfahren spezialisiert. Darüber hinaus berät er nationale und auch internationale Mandanten im Bereich Distressed M&A, bei Insolvenzen sowie im insolvenznahen Bereich. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmensorganen in Eigenverwaltungsverfahren nach dem ESUG.
Auslandsstudium an der University of Port Elizabeth/Südafrika
Referendariat in Dresden
2006 - 2013 Rechtsanwalt in einer überregionalen insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei
seit 2009 Bestellung als Insolvenzverwalter
2013 Fachanwalt für Insolvenzrecht
seit 2013 Rechtsanwalt bei BBL Brockdorff Insolvenz und Zwangsverwalter GbR
Vita:
Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität DresdenAuslandsstudium an der University of Port Elizabeth/Südafrika
Referendariat in Dresden
2006 - 2013 Rechtsanwalt in einer überregionalen insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei
seit 2009 Bestellung als Insolvenzverwalter
2013 Fachanwalt für Insolvenzrecht
seit 2013 Rechtsanwalt bei BBL Brockdorff Insolvenz und Zwangsverwalter GbR
Referenzen:
Turmvilla e.V., InsolvenzverwalterTMS Event GmbH, InsolvenzverwalterM & G Intercon GbR, InsolvenzverwalterMehrMittelständische Zertifizierungsgesellschaft, BeratungInternationale Private Equity Gesellschaft, Beratung Distressed-M&A
Veröffentlichungen:
Zum Nachweis der fristgerechten Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses für die Insolvenzfeststellungsklage bei bestrittener Forderung; Beschluss des LG Dessau-Roßlau vom 18.12.2015 (Az.: 8 T 154/15), in: EWiR 15/2016, S. 475 (zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze)Kurzkommentar zur Zugehörigkeit des Wohnungsrechts als beschränkt persönliche Dienstbarkeit zur Insolvenzmasse; Beschluss des OLG München vom 14.09.2010 (Az.: 34 Wx 72/10), in EWiR 7/2011, S. 223Kurzkommentar zur Feststellung des Stimmrechts für Forderungen des (insolventen) Gesellschafters der Schuldnerin auf Rückgewähr von kapitalersetzenden Leistungen; Beschluss des AG Dresden vom 02.05.2006 (Az.: 550 IN 2324/05), in EWiR 20/2006, S.629MehrSchneider/Linkert/von Buchwaldt (Hrsg.), Handbuch zum neuen Sanierungsrecht, Finanz Colloquium Heidelberg, 2021; Autor des Kapitels B.VI. Stabilisierungsmaßnahmen (mit Heintze) und B. XVI. Neue Anforderungen an die anwaltliche Restrukturierungsberatung. (mit Heintze)