Kurzkommentar zur Feststellung des Stimmrechts für Forderungen des (insolventen) Gesellschafters der Schuldnerin auf Rückgewähr von kapitalersetzenden Leistungen; Beschluss des AG Dresden vom 02.05.2006 (Az.: 550 IN 2324/05), in EWiR 20/2006, S. 629
Kurzkommentar zur Feststellung des Stimmrechts für Forderungen des (insolventen) Gesellschafters der Schuldnerin auf Rückgewähr von kapitalersetzenden Leistungen; Beschluss des AG Dresden vom 02.05.2006 (Az.: 550 IN 2324/05), in EWiR 20/2006, S. 629
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